Kostenlosen Termin online buchen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in vier Fällen entschieden, dass die Fluggäste der Linie Condor eine Entschädigung bekommen, weil sie 25 Stunden auf einen Flug warten mussten (Aktenzeichen: Xa ZR 95/06).
Auf diese Entscheidung mussten die Fluggäste auch lange warten, weil der BGH die Entschädigungsfrage zwischenzeitlich dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hatte. Ende 2009 stellten die Europäischen Richter kundenfreundliche Regeln auf: Je nach Flugdistanz dürfen Passagiere 250, 400 oder 600 Euro fordern, wenn die Verspätung drei Stunden oder mehr beträgt. Nun hat der BGH diese Regeln auf die Condor-Passagiere angewandt. Sie bekommen Geld.
Ungewiss sind dagegen die Entschädigungschancen der Passagiere, die wegen des Streiks bei der Lufthansa warten mussten. Die europäischen Richter sind der Ansicht, dass die Passagierrechte nicht gelten, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen. Dazu zählen Schlechtwetter oder ein Fluglotsenstreik. Es werden wohl wieder erst die Gerichte klären müssen, ob ein Streik der Fluggesellschaft selbst dazu gehört.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

:: Fenster schließen>
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller