Gemeinsamer Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
mit dem Steuerberater Herrn Jörg Witting
Wiesbaden, Donnerstag, den 19.03.2015. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller und Herr Steuerberater Jörg Witting haben an diesem Abend vor über 50 Zuhörerinnen und Zuhörer einen gemeinsamen Vortrag gehalten zu den Themen Erben und Vererben und die steuerlichen Auswirkungen hierzu, insbesondere nachdem das Bundesverfassungsgericht zuletzt um weiteres Mal die Neuregelung des Gesetzgebers für verfassungswidrig erklärt hat.
Herr Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller erläuterte die erbschaftsrechtliche Komponente anhand von vielen Beispielen. Es wurde sehr schnell klar, dass der einzelne Erblasser mit der Abfassung eines Testaments überfordert ist und natürlich fachkundigen Rat benötigt, damit nicht aus dem schwer erworbenen Vermögen für die Erben ein finanzielles Chaos erwächst. Herr Steuerberater Jörg Witting erläuterte wiederum, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen steuerrechtlichen Regelungen bei Schenkungen und Erbschaften. Er machte deutlich, dass es absolut notwendig ist, durch eine steuerrechtliche Beratung auf die teilweise Abschaffung von Privilegien im Steuerrecht zu reagieren. Der, der abwartet, wird gegebenenfalls am Ende der Verlierer sein. Letztendlich benötigt der Staat viel Geld für seine angenommenen wichtigen Projekte und er wird sich die Gelegenheit nicht nehmen lassen, mehr Steuern aus vererbtem und verschenktem Vermögen zu ziehen. Die gemeinsame Veranstaltung wurde beendet mit einer umfangreichen Fragerunde der Zuhörerinnen und Zuhörer. Wieder einmal eine gelungene Veranstaltung in der Villa Justitia.
Die Redaktion der Villa Justitia
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