Wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden bereits mitgeteilt hatte, steht die vieldiskutierte Reform des Erbschaftssteuergesetzes aus dem Jahre 2009 derzeit wieder auf dem Prüfstand. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat einen Fall dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt, welches nun überprüfen muss, ob einige der Regeln desneuen Erbschaftssteuerrechts mit dem Grundgesetz vereinbar oder aber verfassungswidrig sind.
Der BFH hält wesentliche Teile des aktuellen Erbschaftssteuergesetztes (ErbStG) für verfassungswidrig. Sollte es das BVerfG auch so sehen, könnte es das ErbStG durchaus für nichtig erklären, oder aber feststellen, dass die Begünstigung bestimmter Gruppen, namentlich Personen, die steuerbegünstigtes Betriebsvermögen erben oder übertragen bekommen, verfassungswidrig ist. Insoweit sollten die Betroffenen aber zeitnah von der günstigeren Situation für Betriebsvermögen noch Gebrauch machen. Weiterhin sollten bereits ergangene Steuerbescheide durch Einspruch offen gehalten werden.
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