Geschwister, Nichten und Neffen, die im Jahr 2009 Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen haben und jetzt Steuern zahlen sollen, können sich in einen Musterprozess einklinken: Ein Mann klagt vor dem Bundesfinanzhof (BFH), weil er für Geld von seinem Bruder den Steuersatz zahlen soll, der auch für Nichtverwandte gilt. Auch Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner mussten vergangenes Jahr diesen Steuersatz zahlen.
Sie alle haben 2009 zwar einen höheren Freibetrag von 20.000 (früher 10.300 ) erhalten. Für Vermögen, das darüber liegt, ist die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer aber höher als früher. Sind bis zu 256.000 zu versteuern, gehen 30 Prozent ans Finanzamt. Vor 2009 waren es maximal 17 Prozent. Erst seit 2010 gelten in den meisten Fällen wieder niedrigere Steuersätze.
Experten raten: Wenn Sie für eine Erbschaft oder Schenkung aus dem Jahr 2009 die Steuersätze für Nichtverwandte zahlen sollen, legen Sie Einspruch ein und verweisen Sie auf das BFH-Verfahren II B 168/09. Für einen Einspruch hat man nach Erhalt des Steuerbescheids einen Monat lang Zeit.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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