Die Spitzenvertreter der Koalitionsfraktionen und des Bundesfinanzministeriums erzielten eine Einigung hinsichtlich der künftigen Regelungen der steuerlichen Begünstigung von Firmenerben. Die Koalition lockert nochmals die geplanten Auflagen zur steuerlichen Begünstigung.
Union und SPD konnten ihren Streit über die Reform der Erbschaftssteuer beilegen und kommen der Wirtschaft nunmehr erneut entgegen. Spitzenvertreter der Koalitionsfraktionen und des Bundesfinanzministeriums einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auf die künftigen Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben.
Der jetzige Kompromiss lockert die Vorgaben für Firmenerben, vor allem auf Druck der CSU. So würden die Grenzwerte für die sogenannte Bedürfnisprüfung von Erben von 20 auf 26 Millionen Euro erhöht, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Für Familienunternehmer verdopple sich der bisherige Wert. Bei größeren Unternehmensvermögen müsse ein Erbe nachweisen, dass er die Erbschaftssteuer nicht aus seinem privaten Vermögen bezahlen könne, um wie bisher, vom Bundesgerichtshof gefordert, verschont zu bleiben.
Der jetzige Gesetzesentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble wird nun höchstwahrscheinlich am Mittwoch im Kabinett beschlossen. Neben der CSU hatten zuletzt auch die SPD die bereits nachgebesserten Pläne Schäubles kritisiert. Den Sozialdemokraten gingen die erstenKorrekturen zugunsten der Wirtschaft zu weit. Mit dem nun ausgehandelten Kompromiss sei inzwischen auch die SPD einverstanden, berichtete das „Handelsblatt“.
Bisher müssen Unternehmensnachfolger verhältnismäßig außerordentlich wenig Steuer zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigten halten. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 aber schärfere Regeln für Firmenerben gefordert. Die Richter fordern unter anderem, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer „Bedürfnisprüfung“ nachweisen können, dass sie die Steuern nicht „verkraften“ würden.
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