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Sofern sich die Bundesregierung noch vor Jahresende endlich zum Erlass des neuen Erbschaftssteuergesetzes durchringt und die wesentlichen Eckpunkte so beibehält, wie sie sich aus dem gegenwärtig vorliegenden Gesetzesentwurf ergeben, sind zwei Dinge klar: Durch die Erhöhung der Freibeträge und Absenkung der Steuersätze bei nahen Anverwandten- beispielsweise der Ehegatte oder die Kinder- als Beschenken und/oder Erben wird es „billiger“, wohingegen fernere Verwandte- sogar bereits die Geschwister- oder gar familienfremde Begünstigte tiefer in die Tasche werden greifen müssen.
Die sich hieraus ergebenden Probleme, die auch von den Rechtsanwälten der Kanzlei Cäsar-Preller erkannt und befürchtet werden, treffen beispielsweise kleine oder mittelständische Unternehmer besonders. Regelmäßig kommt nämlich eine familieninterne Lösung, sprich, dass das Geschäft des Vaters durch den Sohn übernommen wird, nicht mehr in Betracht, da heutzutage die jüngere Generation doch oft eigene Wege gehen will und kein Interesse an einer Weiterführung des elterlichen Familienbetriebes zeigt. In solchen Fällen bietet sich dann wiederum die Weitergabe an eine Person an, die bereits im Betrieb arbeitet und diesen gut kennt, beispielsweise eine Übertragung vom Meister auf den jungen Gesellen in einem Handwerksbetrieb. Dann aber kann der Übernehmer des Geschäfts, da er ja mit dem Schenker oder Erblasser nicht eng verwandt ist, unter Umständen erbschaftssteuerlich so übermäßig belastet werden, dass die Weiterführung des Betriebes allein durch eine Steuerforderung des Finanzamts wirtschaftlich unmöglich wird.
Und aus diesem Grunde können sich durchaus neue Impulse für die Beratungspraxis ergeben. Wenn nämlich Nichtverwandte wesentlich höher besteuert werden als Verwandte, bietet sich selbstverständlich die Möglichkeit an, die Nichtverwandten schlichtweg durch Adoption zu Verwandten zu machen. Natürlich setzt eine solche Adoption ein familiäres Näheverhältnis zwischen den Beteiligten voraus. Wie viele Adoptionen in näherer Zukunft allein aus dem Zwecke vorgenommen werden, um die Erbschaftssteuer zu umgehen, und wie Gesetzgeber und Fiskus auf eine solche Entwicklung reagieren, bleibt abzuwarten.
Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller

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