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Angehörige, die erben, müssen bei Banken keinen Erbschein mehr vorlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Somit muss dieser kostenpflichtige Nachweis von den Verbrauchern nicht mehr erbracht werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Zumal sich die Kosten des Erbscheins an der vererbten Summe orientieren und das je nach Fall hohe Kosten mit sich brachte.
Damit stärkte der BGH die Rechte der Verbraucher. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller