Der Haushalt der Gemeinde soll immer häufiger mit Tiersteuer modernisiert werden. Demnach wird über eine Pferdesteuer von bis zu 750 Euro im Jahr in Taunusstein, Biebertal (Kreis Gießen), Greifenstein (Lahn-Dill-Kreis) und in Niddatal (Wetteraukreis) gesprochen, währenddessen man in Wiesbaden die Hundesteuer rasant anheben will. Politiker haben einen Beschluss bereitgelegt. Findet jener bei Magistrat und Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit, würde der Steuersatz von bislang 75,60 Euro pro Hund und Jahr auf 96 Euro gesteigert werden. Damit rechnet die Stadt mit Mehreinnahmen von jährlich 140.000 Euro. Ebenfalls soll die „Hundesteuersatzung“ an zahlreichen weiteren Punkten umgewandelt werden. Somit müssten auch Langzeitarbeitslose und Menschen, die ergänzende Sozialhilfe empfangen, in Zukunft eine Hundesteuer zahlen. Politiker sehen keine Veranlassung, diesem Personenkreis „Sonderprivilegien“ zu gewähren. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat entschieden, dass Sozialhilfeempfänger grundsätzlich auch eine Hundesteuer zu zahlen haben. Nichtsdestotrotz soll die Hundesteuer in Ausnahmefällen erlassen oder gesenktwerden können.
Eine weitere wichtige Änderung bezieht sich auf die Hunde, die aus einem Tierheim erworben wurden. Normalerweise sind diese Tiere bis auf das Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres von der Hundesteuer befreit. In Zukunft soll diese Steuerbefreiung nur noch zwölf Monate nach Übernahme des Tieres gelten. Dies auch ausschließlich dann, wenn der Hund zuvor in einem Wiesbadener Tierheim zu Hause war, denn dort gelten zwischen 20 und 30 Hunde als schwer vermittelbar. Es geht vor allem um große, schwarze und verhaltensauffällige Tiere. Dahingegen ziehen viele Wiesbadener Tierfreunde Hunde vor, die ihnen durch Vereine aus anderen Städten des Rhein-Main-Gebietes vermittelt werden. Deren Ziel ist es, in Deutschland für herrenlose Hunde aus südeuropäischen Ländern, in denen streunende Hunde vielfach gejagt oder vergiftet werden, ein neues Zuhause zu finden.
Politiker wollen zugleich härter gegen rabiate Hundebesitzer vorgehen, indem z. B. die Halter beim Liegenlassen von Hundekot auf Straßen und öffentlichen Flächen ein Bußgeld von 100 Euro zahlen müssen. Bei einem weiteren Begehen dieser Rücksichtslosigkeit soll sich dieser Betrag verdoppeln. Erneut teurer wird es für den Hundehalter, wenn er den Kot auf Grün- und Parkanlagen liegen lässt. Ferner soll er beim ersten Mal 125 Euro zahlen, für jedes weitere Mal 225 Euro. Bis zu 250 Euro kostet es letztendlich, wenn die Hinterlassenschaft des Tieres auf Spiel-, Bolz- und Sportplätzen liegen bleibt. Die Strafen werden teurer, da es immer mehr Beschwerden über Hundekot gibt. Das bisherige Bußgeld von einheitlich 35 Euro sei offenkundig nicht ausreichend gewesen, um eine abschreckende Präventivwirkung zu erzielen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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