Fünf Bundesländer (Schleswig-Holstein, Brandburg, Niedersachsen, Bremen und das Saarland) haben angekündigt, im kommenden Jahr den Grunderwerbsteuersatz zu erhöhen. In den meisten Bundesländern liegt dieser zurzeit bei 3,5 Prozent. Unterm Strich macht dies einen deutlichen Kostenunterschied aus, denn bei Immobilien geht es meist um hohe Summen. Denn ob man 5 Prozent auf 100.000 Euro oder auf 200.000 Euro bezahlt, ist ein gewaltiger Unterschied. Bei einem Steuersatz von 5 Prozent würde der Käufer für eine 200.000 Euro teure Immobilie 10.000 Euro an Steuern zahlen, – also 3.000 Euro mehr als bei den bisherigen 3,5 Prozent.
Oftmals ist die Kalkulation für einen Hauskauf sehr knapp, so dass abzusehen ist, dass künftig vor allem Familien mit mittleren Einkommen vor dem Kauf eines Hauses zurückschrecken werden.
Darüber hinaus müssen Hauseigentümer künftig mit einem weiteren Kostenfaktor rechnen: eine höhere Grundsteuer. Sie muss nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs neu geregelt werden. Im Juni 2010 kippte das Gericht die Jahrzehnte alte Regelung (Aktenzeichen: II R 60/08). Nun muss der Gesetzgeber das Berechnungsverfahren neu gestalten, wobei ein Ergebnis wohl erst in ca. zwei Jahren zu erwarten ist, wie Experten prognostizieren.
Auch die Mieter einer Wohnung könnten die Erhöhung der Grundsteuer unter Umständen zu spüren bekommen. Denn die Grundsteuer kann den Betriebskosten zugerechnet und umgelegt werden wie eine Mieterhöhung. Der Rahmen für die Grundsteuer wird gemeinsam vom Bund und den Gemeinden gesetzt. Der Bund bestimmt das Verfahren zur Bemessung der künftigen Grundsteuer.
Auch weiteres könnte künftig den Geldbeutel von Immobilienbesitzern schmälern: Das von der Bundesregierung vorgesehene Energiekonzept. Es ist das Ziel, bis 2050 möglichst alle Häuser so zu sanieren, dass sie kein Kohlendioxid mehr an die Umwelt abgeben. Fallengelassen hatte die Bundesregierung den Gedanken, dies den Eigentümern zur Pflicht zu machen. Energiesanierungen könnten für Eigentümer aber durch die Kürzung der Mittel für solche Maßnahmen trotzdem teuer werden.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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