In einem weiteren Urteil hat das Landgericht Wiesbaden (Urteil vom 24.08.2012, Az. 10 O 273/11) nunmehr die Naspa zum Ersatz des einer Anlegerin entstandenen Schadens aus dem Erwerb von Merrill-Lynch-Zertifikaten verurteilt. Das Urteil wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden erstritten.
Nach Angaben von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hatte die dortige Anlegerin in Zertifikate investiert, welche die Naspa unter dem irreführenden Namen „Creativ Invest 6“ vertrieb. „Das Gericht stellt maßgeblich darauf ab, dass der zugrunde liegende Flyer mit unvollständigen Produktinformationen geworben hat und dabei bereits der Name des Zertifikats von dem wirklichen Emittenten Merrill Lynch bewusst ablenken sollte“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Zudem wird in dem Flyer auch nicht auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen. Nach den Ausführungen des Landgerichts konnte wiederum die Sparkasse nicht nachweisen, dass der zuständige Berater in dem damaligen Gespräch mit der Anlegerin die falschen Angaben im Flyer ausdrücklich richtig gestellt hätte. Die Beweislast für die Richtigstellung wurde dabei der Naspa auferlegt“.
Nach Angaben von Rechtsanwalt Cäsar-Preller sei zudem erfreulich, dass das Gericht der Naspa Vorsatz unterstellte und zudem den geltend gemachten entgangenen Gewinn – immerhin 4 % jährlich – vollständig berücksichtigt hat. „Es liegen genügend Beispiele von Naspa-Festgeldanlagen vor, welche auf einen solchen Zinssatz abstellen. Insofern dürfte sich ein entsprechender entgangener Gewinn auch in anderen Fällen konkret nachweisen lassen.“
Neueste Kommentare