Kostenlosen Termin online buchen

„Wie kann man Geld, Gold, Schmuckstücke, wichtige Dokumente oder Ähnliches besser schützen, indem man die Gegenstände in ein Bankschließfach sperrt?“ fragt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Wer so dachte, hatte die Rechnung ohne die „Tunnelräuber von Berlin“ gemacht, die Anfang 2013 in einem spektakulären Coup einen Tunnel bis in den Tresorraum einer Bankfiliale eindrangen, dort die Schließfächer der Kunden plünderten und ca. 10.000.000 € Beute machten. Gefasst sind die Räuber bis heute noch nicht. Nun sieht es danach aus, dass die Bank die Geschädigten die Verluste nicht ersetzen muss.

Video zum Thema: Wiesbaden Versicherungsrecht

Bank beruft sich auf Versicherungsbedingungen

„Die Bank hat sich vor Gericht darauf berufen, dass der Inhalt eines Schließfaches standardmäßig nicht versichert sei, außer wenn der Kunde eine gesonderte „Tresorinhaltspolice“ abgeschlossen hat“, so Rechtsanwalt Bernhardt aus Wiesbaden weiter. Unter Umständen kann auch eine entsprechend auspolicierte Hausratsversicherung den Inhalt eines Bankschließfachs umfassen, wenn eine so genannte „Außenversicherung“ vereinbart ist. Die Entschädigungssummen sind aber dann oft begrenzt, und regelmäßig besteht auch für ins Schließfach eingelagertes Bargeld kein Versicherungsschutz.


Fachanwalt für Versicherungsrecht: Deckungsschutz beachten!


„Diese Rechtslage sollte die Kunden von Bankschließfächern in jedem Fall dazu veranlassen, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, und ihre Policen kritisch zu hinterfragen“, so Rechtsanwalt Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller. Spektakuläre Einbrüche wie der Tunnelraub sollten wohl auch in Zukunft nicht häufig vorkommen, doch der Vorfall zeigt, dass man sich nicht zu sicher sein darf, und nicht erst aus Schaden klug werden sollte.


Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller