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Die Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG wurde von der Münchmeyer Peter Capital AG (MPC) aufgelegt.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Die Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG ist durch die Schifffahrtskrise ebenfalls gehörig in Mitleidenschaft geraten. Auch ist schwer zu bemängeln, dass die 8 Schiffe keine Festcharter hatten, es also an sicheren Einnahmen –gerade für Krisenzeiten- fehlte. Bereits im September 2012 lag Anlegern das Thema Sanierungskonzept auf dem Tisch. Und auch wenn von Insolvenz derzeit keine Rede ist… rosige Aussichten sehen anders aus.“
Anleger müssen deswegen noch lange nicht auf dem Trockenen sitzen bleiben.
Diese haben möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sindsie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen. Vorliegend bestehen auch Chancen auf Rückabwicklung deswegen, weil die Beitrittserklärung inhaltliche Fehler aufwies und Anlegern zusätzlich die Möglichkeit des Widerrufs –auch heute noch- zusteht.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds. 
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller