Nun verurteilte das Landgericht Halle den Chef des Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 900.000 € beim vorgenannten Vertrieb von Software-„Raubkopien“. „Das Gericht war der Auffassung, der Verurteilte sei Kopf einer Softwarefälscherbande und habe im Zuge des Handels mit gefälschter Software auch Steuern hinterzogen.“, so Cäsar-Preller weiter. „Unabhängig vom hier genannten Verfahren wird es noch ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges geben zum Nachteil von Kunden sowie Microsoft. Auch ermitteln Strafverfolgungsbehörden noch gegen weitere 3 Männer.“, so Cäsar-Preller weiter.
Mit einer Aussage belastete der hier verurteilte Berliner aber auch seinen ehemaligen Geschäftsführer, als er zugab, dass sein Unternehmen unter Leitung seines ehemaligen Geschäftsführers Fälschungen von Microsoft-Betriebssystemen verkauft habe, welche aus den USA sowie Osteuropa stammten.
Bislang ist gegen den ehemaligen Geschäftsführer noch kein Strafverfahren anhängig. Es bleibt also abzuwarten, welche Entwicklung sich hier im Fall „PC Fritz“ noch ergibt.
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