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Eine Mutter berief sich auf das Grundgesetz, um für ihre Kinder Ethik-Unterricht an der Schule durchzusetzen. Jedoch hatte sie vor Gericht keinen Erfolg. Geschlagen geben wollte sie sich aber nicht. 
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied, dass Eltern keinen grundgesetzlichen Anspruch auf Einführung eines Ethikunterrichts für ihre konfessionslosen Kinder haben. Daraufhin kündigte die 42-jährige Klägerin an, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. 
Die Klägerin verlangte vom Land Baden-Württemberg, dass Ethik ab Klasse 1 als Alternative zum Religionsunterricht angeboten werden soll. Denn ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst benachteiligt werden. 
Die Bundesverwaltungsrichter sahen dies aber anders und wiesen die Klage ebenfalls ab. Das Grundgesetz garantiere und schütze den Religionsunterricht in besonderem Maße, schreibe aber das Fach Ethik nicht vor. Somit gäbe es keinen Verstoß gegen das ebenfalls in der Verfassung verankerte Gleichheitsgebot. 
Der Anwalt der Klägerin argumentierte in der mündlichen Verhandlung damit, dass im Ethik- und Religionsunterricht die gleichen Felder behandelt werden. Es gehe um die Vermittlung von Moral und Werten, wenn auch im Religionsunterricht mit einer konfessionellen Ausrichtung. Die Gruppe der konfessionslosen Schüler werde schließlich immer größer. 
Die Klägerin verlangt weiterhin, dass die Position von konfessionslosen Menschen gestärkt wird. 
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