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Gegen eine Lockerung der Pflanzrechte für Rebsorten ab 2016 wollen der Deutsche Weinbauverband und das Land Hessen bei der EU kämpfen. Man fürchtet nämlich, dass durch eine Lockerung in Deutschland die typischen Kulturlandschaften mit Weinbau auch in steilen Lagen nach und nach verschwinden werden.
Grundsätzlich verboten ist es bis zum 15. Dezember 2015, neue Rebflächen mit Traubensorten anzulegen, die zu Wein verarbeitet werden sollen. Nur auf für den Anbau zugelassenen Pflanzflächen darf ein Winzer Reben anpflanzen. Auch die Rebsorten sind – wenn aus den Weinstöcken Weine mit amtlicher Prüfnummer hergestellt werden sollen – genau festgelegt. So sind beispielsweise im Rheingau nicht alle Sorten zugelassen.
Aus deutscher Sicht sollten die Vorschriften beibehalten werden. Es drohe ansonsten ein „Identitätsverlust für viele Weinbauregionen“, wenn Weinbau in allen flachen Lagen erlaubt würde, so der Präsident des Deutschen Weinbauverbandes Norbert Weber. Beim weinmarktpolitischen Kongreß des Bundeswirtschaftsministeriums diskutierte er mit anderen Experten weinbaupolitische Fragen.
Durch die Lockerung der Pflanzrechte sieht man Gefahren für die Kulturlandschaften im Rheingau und an der hessischen Bergstraße und damit letztendlich auch für den Tourismus. Auch das enge Mittelrheintal mit seinen steilen Lagen zieht Touristen aus aller Welt an. Im Anbaugebiet Mittelrhein, aber auch im Rheingau, sind in den vergangenen Jahren immer mehr steile Rebflächen verschwunden, weil die Bewirtschaftung schwierig und teuer ist. Um sie zu erhalten, wird in Hessen Weinbau in steilen Lagen finanziell unterstützt. Das Land zahle pro Jahr rund 500.000 Euro dafür, so Umwelt- und Weinbauministerin Lucia Puttrich (CDU). Dieses Stützprogramm hat sich auch nach Meinung des Weinbaupräsidenten Weber bewährt. Er forderte, die Unterstützung über 2013 hinaus beizubehalten und durch ein spezielles Förderprogramm für Steillagen-Weinbau zu ergänzen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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