Die Geschichte ist fast immer die gleiche: Der Anleger möchte Kapital investieren, um z.B. eine sichere Altersvorsorge zu haben. Das investierte Geld soll ein bisschen mehr bringen als die Zinsen auf dem Sparbuch, aber das Risiko soll möglichst klein sein. Die Finanzberater verkaufen Anteile an Schiffsfonds, Immobilienfonds oder andere Beteiligungen, die zwar schöne Renditen versprechen, aber nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet sind. Oft genug endet die Kapitalanlage dann damit, dass der Anleger sein Geld verliert, weil der Fonds in die Insolvenz geht oder die Ausschüttungen nicht zahlen kann.
„Den Anlegern bleibt dann in aller Regel nur noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung gerichtlich geltend zu machen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Chancen stehen meist gar nicht schlecht. Denn es ergibt sich immer wieder ein bestimmtes Muster. „Die Bankberater arbeiten auf Provisionsbasis. Das heißt: Die Bankberater habenein eigenes Interesse daran, bestimmte Fonds zu verkaufen, weil sie entsprechende Provisionen kassieren. Die Wünsche des Kunden stehen da hinter den eigenen Interessen. Die Folge ist Falschberatung. Denn Anleger müssen über die Risiken und Provisionszahlungen aufgeklärt werden“, erläutert Fachanwalt Cäsar-Preller, der schon viele geschädigte Anleger bundesweit erfolgreich vertreten hat.
Der Jurist begrüßt daher auch das Vorhaben der EU, den Anlegerschutz zu verstärken und strengere Regeln für das Anlagegespräch zu definieren. Die Finanzmarkt-Richtlinie der EU (MiFiD) legt konkrete Angaben für die korrekte Beratung und Aufklärung beim Kauf von Wertpapieren fest. Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung daran, die Honorarberatung zu stärken. Anders als bei der Provisionsberatung arbeitet der Honorarberater nach einem festen Satz und hat daher kein Eigeninteresse daran, bestimmte Fonds zu verkaufen.
„Das geht alles sicher in die richtige Richtung. Andere Staaten gehen aber noch weiter. In Großbritannien oder den Niederlanden soll die Provisionsberatung komplett abgeschafft werden, während es hierzulande ein Nebeneinander von Honorar- und Provisionsberatung geben soll“, erklärt Cäsar-Preller. Für den Juristen bedeutet dies nichts anderes, als dass potenzielle Anleger weiter hellwach sein sollten, bevor sie ihr Geld investieren. „Wichtig ist es, sämtliche Schritte bei den Beratungsgesprächen genau zu dokumentieren. Umso größer sind später die Erfolgschancen, wenn mit der Anlage etwas schief läuft.
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