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Die internationale Organisation PETA (Menschen für ethische Behandlung von Tieren), die sich insbesondere gegen die Nutzung von Tieren zur Pelzgewinnung einsetzt, ist mit kuriosen bis krassen Aktionen oft in den Medien präsent. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) hat nun aber die Auffassung der deutschen Gerichte bestätigt, dass auch diesen Aktionen Grenzen gesetzt sind“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. 
Die PETA hatte eine Werbeplakataktion mit dem plakativen Titel „Der Holocaust auf ihrem Teller“ geplant. Es sollte hier gewissermaßen bildlich dargestellt werden, dass die Verhältnisse von Tieren in Massentierhaltungsbetrieben denen von KZ-Insassen des Unrechtsregimes im Nationalsozialismus gleichzusetzen seien. Die Absicht war klar: durch die krasse Botschaft sollte die Bevölkerung aufgerüttelt werden, sich gegen Massentierhaltung zur Wehr zu setzen. 
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte hiergegen eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin erwirkt, sodass die Aktion verboten wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Kampagne beleidigend sei und die Menschenwürde der Betroffenen verletzte. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde der PETA gegen die Verfügung nicht zur Entscheidung an, sodass die PETA zum EGMR zog.
Der EGMR hat zwar festgestellt, dass die Verfügung des Landgerichts Berlin einen Eingriff in das Recht der PETA auf freie Meinungsäußerung darstellt. Der Eingriff sei aber zu rechtfertigen, da er in einer demokratischen Gesellschaft notwendig war. Zwar sollten die Plakate offenbar illustrieren, dass den darauf abgebildeten Menschen ebenso wie den Tieren gleiches Leid zugefügt wurde bzw. wird. Gleichzeitig jedoch würden die Bilder die Betroffenen mit ihrem Verfolgungsschicksal konfrontieren und somit ihr Leiden instrumentalisieren und banalisieren. Hieraus sei die persönliche Ehre der Betroffenen in besonders schwerwiegender und nicht hinnehmbarer Weise verletzt.
Der EGMR hat in der Entscheidung insbesondere auch die besonderen Verhältnisse und die besondere Geschichte Deutschlands herausgestellt. Die PETA hatte sich nämlich unter anderem darauf berufen, dass die Aktion in den USA ohne Bedenken hatte stattfinden können bzw. nicht verboten worden war. Hier stellte der EMGR klar, dass jedweder Hinweis auf den Holocaust auch im Zusammenhang der deutschen Vergangenheit betrachtet werden muss.
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