Die Polizei und die Bahn geben Warnungen heraus, dass bei Fahrkartenschaltern Explosionen und damit Verletzungen von Bahnpassagieren drohen. Hintergrund sind Diebe, die Gas in die Schalter einführen und diese zur Explosion bringen wollen. Wenn dies nicht klappt, kann das Gas aber noch später explodieren- nämlich dann, wenn Bahnkunden die Automaten bedienen.
„Wenn der Kunde dann tatsächlich Verletzungen erleidet, sieht es mit Schadensersatzansprüchen schwierig aus. Die Diebe sind in der Regel nicht greifbar und vermutlich und selten solvent. Die Bahn selbst ist hingegen nur zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie ihren Verkehrssicherungspflichten nicht genügt hat. Die Anforderungen hieran sind natürlich nicht allzu streng, so dass eine Haftung vermutlich ausscheiden dürfte“ so Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
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