Normalerweise steht Vätern Extraurlaub zu, wenn das Kind zur Welt kommt. DerArbeits- oder Tarifvertrag gibt Aufschluss darüber, ob ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht.
Der Paragraf 616 BGB ist Grundlage für den Sonderurlaub. Dabei haben Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn sie für eine „nicht erhebliche Zeit“ ihre Arbeit nicht erbringen können, ohne dass sie dies selbst verschuldet haben.Zwar wird aus diesem Paragrafen der Sonderurlaub im Falle einer Geburt hergeleitet, dort steht aber nicht, wie viele Tage das genau sind.
Daher ist in Tarifverträgen häufig geregelt, wie der Paragraf auszulegen ist.
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