Wenn sich zwei Reisende beim Autofahren abwechseln muss sich der Fahrer nicht zwingend über die geltenden Verkehrszeichen bei seinem Vorgänger informieren. Hierauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.
Das OLG Hamm hatte nunmehr über einen solchen Fall zu entscheiden. Gegen einen Fahrer wurde ein Bußgeld wegen Überholens trotz Überholverbots verhängt.
Dieser verteidigte sich damit, dass er als Beifahrer nicht auf die Schilder achtete und auch nicht achten musste und er auch nicht verpflichtet war sich bei dem vorherigen Fahrer zu informieren.
Diese Argumentation folgte nun auch das zweitinstanzliche Gericht. Dieses konnte keine Rechtsgrundlage für eine Informationspflicht beim vorherigen Fahrer finden. So das die Richter davon ausgingen, dass eine solche Pflicht folglich nicht besteht, erläutert Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Entscheidung.
Trotz der positiven Entscheidung der Richter ist der Autofahrer noch nicht gänzlich aus dem Schneider. Soweit die untere Instanz nachweisen kann, dass er wusste, dass dort Überholverbot herrschte, weil er z.B. dort regelmäßig entlang fährt, muss er weiterhin mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen, erklärt Cäsar-Preller.
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