Eine grobe Verletzung der Berufspflicht, ist die sexuelle Nötigung von Fahrschülern. Dem Fahrlehrer drohen eine Verurteilung und ein Berufsverbot.
Fahrlehrer können wegen sexueller Übergriffe auf Fahrschülerinnen nicht nur verurteilt werden, sondern auch ihre Berufserlaubnis verlieren. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az.: 8 K 2956/11), bezieht sich Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden. Demnach verletzt der Fahrlehrer, der seine Schülerinnen wiederholt verbal und körperlich sexuell bedrängt, grob seine Berufspflichten. Nach Ansicht des Gerichts ist er dann nicht mehr zuverlässig seiner Arbeit ordnungsgemäß nach zugehen.
In diesem Fall wurde ein Fahrlehrer zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er zwei Fahrschülerinnen sexuell genötigt und beleidigt hat. Kurz darauf beleidigte er eine weitere Fahrschülerin und musste daraufhin für sechs Monate ins Gefängnis. Die Richter entschieden, dass der Fahrlehrer nicht die geeigneten Charaktereigenschaften habe, um seinen Beruf auszuüben.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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