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Wird ein Fahrrad aus dem Innenhof eines Hauses gestohlen, zahlt die Hausratversicherung nicht. Denn nur wenn das Fahrrad aus einem geschlossenen Raum entwendet wird, kommt die Versicherung für den Diebstahl auf. 
Ausschlaggebend ist dabei aber, dass es eindeutig nachweisbare Einbruchsspuren im Zusammenhang mit dem Diebstahl gibt. Geht jemand in einen offenen Keller und nimmt ein Fahrrad mit, gibt es dafür natürlich kein Geld von der Versicherung. Für den Bestohlenen ist das dann oft prekär: Es gibt nämlich Einbruchwerkzeuge, die keine Spuren hinterlassen. Wird der Diebstahl bemerkt, sollte der Besitzer des Rads deshalb sofort die Polizei rufen, damit sie umgehend alle möglichen Spuren des Einbruchs aufnehmen kann. 
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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