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Ist man mit seinem PKW auf den Straßen in der Innenstadt unterwegs, passt man vor allem vor einer Gruppe ganz genau auf: vor den Fahrradfahrern. Sie fahren auf denselben Straßen mit den PKWs und beim Überholen, besteht stets die Gefahr von Unfällen, weiß der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
 
Oft wird den Autofahrern die Schuld für verursachte Unfälle gegeben, doch es kann auch anders kommen, wie ein aktuelles Urteildes Oberlandesgerichts Oldenburg vom 31.07.14 zeigt. 
Eine Fahrradfahrerin muss in vorliegendem Fall für einen Verkehrsunfall mit einem PKW haften. Die Fahrradfahrerin versuchte links in eine Straße abzubiegen, dabei nahm sie dem PKW die Vorfahrt und es kam zu einer Kollision. Die Fahrradfahrerin wurde gegen die Windschutzscheibe des PKW geschleudert, verletzte sich schwer und der Autofahrer erlitt einen Schock, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt zusammen.
Nach diesem Unfall forderte der Autofahrer Schmerzensgeld und das Gericht folgte dem Ansinnen; die Fahrradfahrerin wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt. 
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Autofahrer eine Kollision nicht verhindern konnte, da ihm überraschend die Vorfahrt genommen wurde. Da er auch nicht zu schnell gefahren ist oder die Fahrradfahrerin in irgendeiner Weise hat kommen sehen, war für ihn der Unfall nicht zu vermeiden, erläutert Cäsar-Preller die Urteilsgründe.
Dies zeigt, dass nicht immer der Autofahrer haften muss. Zwar geht von einem PKW stets eine abstrakte Betriebsgefahr aus, jedoch kann diese vollständig hinter dem Fahrfehler eines Dritten zurücktreten, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller