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Das Landgericht Halle hat sich zurzeit mit dem Tod eines zweijährigen Jungen zu befassen, der zwei Tage nach einer Zahnarztbehandlung mit Vollnarkose in Zeitz (Sachsen-Anhalt) im Januar 2009 gestorben war. Angeklagt ist der Anästhesist, der für die Narkose ein Gerät verwendet haben soll, das für ein Kind in diesem Alter nicht geeignet ist. Der Arzt soll nicht bemerkt haben, dass der Junge zu wenig Sauerstoff bekam. Nach der Vollnarkose war das Kind nicht mehr erwacht. Auch nach 19 Monaten kann die Mutter den Tod ihres Jungen noch immer nicht fassen. „Es ist doch kein Verbrechen, zum Zahnarzt zu gehen“, sagte die 46-Jährige schluchzend und zitternd als erste Zeugin vor Gericht. Eigentlich habe sie ihren Sohn gar nicht in der Praxis behandeln lassen wollen, sondern in einer Klinik. Doch in der Zahnarztpraxis hätte man ihr gesagt „Das Bissel wird nicht im Krankenhaus gemacht.“ Der 53-jährige Arzt, der die Aussage der verzweifelten Mutter regungslos verfolgte, äußerte sich zunächst nicht zum Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge. „Er bedauert den Tod des kleinen Hannes zutiefst. Es ist ihm bewusst, dass das Leid der Eltern unermesslich ist“, hieß es in einer Erklärung, die die Verteidigung verlas. Der Arzt habe 30 Jahre lang als Narkosearzt gearbeitet – auch mit Kindern – ohne dass es je einen Zwischenfall gegeben habe. Unter keinen Umständen habe er das Leben des Kindes gefährden wollen. Die Mutter des verstorbenen Kindes sagte vor Gericht aus, ihr Sohn hätte bei einer anderen Zahnärztin den Mund nicht aufmachen wollen. Deshalb habe diese sie an einen Spezialisten überwiesen. Die im Prozess als Nebenkläger auftretenden Eltern warfen dem Arzt massives Fehlverhalten vor. „Es ist mit Kanonenauf Spatzen geschossen worden, wenn Sie bei einem Kleinkind mit leichtem Zahnschaden eine Vollnarkose geben“, so der Rechtsanwalt der Eltern. Die Mutter berichtete, ihr neun Jahre alter Sohn sage noch immer: „Ich will Hannes wiederhaben!“

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