Inkassofirmen treiben immer wieder Geld von Empfängern ein, die meist gar nichts von einem Vertrag, den sie abgeschlossen haben, wissen. Dies soll sich aber ab dem 1. November 2014 für Verbraucher bessern.
Ab dann müssen Inkassodienste im Anschreiben nämlich mitteilen:
• den Namen des Auftraggebers, den konkreten Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses
• eine detaillierte Zinsabrechnung, wenn Zinsen verlangt werden
• Art, Höhe und Entstehungsgrund der Inkassovergütung.
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