Fälscht ein Mitarbeiter vorsätzlich seine geleistete Arbeitszeit und dokumentieren falsche Zeiten, kann somit das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden. Das gilt dann, wenn der Mitarbeiter zum Beispiel die Stechuhr fälscht oder seinen Stundenzettel wissend falsch ausgefüllt hat, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Fall:
Eine Frau erfasste ihre tägliche Arbeitszeit handschriftlich für jeweils einen Monat. Ihr Arbeitgeber warf ihr vor, an sechs Tagen eine Arbeitszeit von 12,5 Stunden eingetragen zu haben. Jedoch wurde nachweislich angegeben, dass sie die Stunden nicht gearbeitet hat. Der Arbeitgeber kündigte der Frau das Arbeitsverhältnis fristlos.
Die Frau klagte gegen die Kündigung. Die Klage blieb aber in zwei Instanzen erfolglos. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit vertrauen könne. Überträgt der Chef, der Mitarbeiterin den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit und der Mitarbeiter macht wissend falsche Angaben, bedeutet dies ein schwerer Misstrauensbruch.
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