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Unterhaltsmindernde Ausgaben Ein gegenüber einem minderjährigen Kind unterhaltspflichtige Elternteil kann berufsbedingte Ausgaben für Autofahrten nur dann unterhaltsmindernd geltend machen, wenn es unzumutbar aufwendig wäre, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Pendelzeiten von 2,5 Stunden gelten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden täglich allerdings noch als verhältnismäßig. – Oberlandesgericht Brandenburg, Aktenzeichen: 10 UF 194/08 –
„Verfestigte neue Lebensgemeinschaft“ Eine sogenannte verfestigte neue Lebensgemeinschaft schließt nachehelichen Unterhalt vom Ehemann aus, auch wenn die Ehefrau eigentlich unterhaltsberechtigt wäre. Bereits nach einem Jahr Zusammenleben mit einem neuen Partner ist hiervon auszugehen. Lebenslange Solidarität trotz beendeter Ehe wird nicht mehr als angemessen bewertet. Die Ehefrau ist für sich selbst verantwortlich und muss sich nach einer kurzen Übergangsfrist auf die neuen Umstände einstellen. – Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 106 F 296/08 –

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