Lustige Musik, ausgelassen feiernde Menschen, leckere Kamellen – das sind ja die Dinge, die beim Fastnachtsumzug so richtig Spaß machen. Dabei kann das stimmungsvolle Bild der Fröhlichkeit durchaus trügerisch sein. Immer wieder kommt es leider zu Zwischenfällen und Verletzungen. So erlitt eine Karnevalsfreundin beim Abfeuern einer Kamellenkanone ein Knalltrauma. Sie verlangte deshalb vom Zugveranstalter Schadensersatz.
Die Richter beim Landgericht Trier (Aktenzeichen: 1 S 18/01) entschieden in diesem Fall, dass wer feiern kann, auch einstecken können muss. Ein Teilnehmer an einem Fastnachtsumzug müsse mit solchen Risiken rechnen und könne daher kein Schadensersatz vom Veranstalter verlangen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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