Kostenlosen Termin online buchen
Wenn die Feuerwehr zu einem Brand ausrückt, welcher gar nicht existiert, fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, kann dies für den Verursacher hohe Kosten nach sich ziehen. Hierauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.
Die Feuerwehrgesetze der einzelnen Bundesländer erlauben es in bestimmten Fällen die Kosten eines Einsatzes dem Verursacher in Rechnung zu stellen.
So kostet beispielsweise in Berlin der Einsatz eine Löschfahrzeuges 4,70 € pro Minute. Ein Kranwagen wird deutlich teurer und kostet 11,70 € pro Minute, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Da in der Regel auch gleich mehrere Fahrzeuge der Feuerwehr ausrücken, können schnell hohe Kosten auf den Verursacher zukommen.
Aber nicht nur wer vorsätzlich einen Brand legt oder vorsätzlich einen Fehlalarm auslöst muss zahlen, die Kommunen verpflichten auch oftmals grob fahrlässige Brandverursacher zur Kostentragung.
So musste schon ein Lehrer Einsatzkosten in Höhe von 1.420,80 € tragen, weil er einen Kochtopf mit Frittierfett auf dem Herd der Schulküche vergessen hatte.
Jedoch ist hierbei die Rechtslage nicht so deutlich, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
So entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass derjenige welcher einen Feuerwehreinsatz auslöst, weil er sein Essen anbrennen lässt, nicht zur Kostentragung verpflichtet werden kann.
Grundsätzlich lohnt es sich, die Rechnung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, insbesondere auch, da die Kommunen oftmals zu hohe Einsatzkosten verlangen oder die Einsatzzeit nur grob schätzen.  
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller