Kommt es zu einer Fehlberatung über die finanzielle Belastung der Immobilie durch einen Makler des Verkäufers, so darf der Käufer eine vermietete Eigentumswohnung wieder zurückgeben. Der Verkäufer muss, laut Bundesgerichtshof, für alle entstanden Kosten aufkommen (Az. V ZR 9/13).
Der Makler wurde in diesem Fall von dem Verkäufer für den Vertrieb der sanierten Altbauwohnung beauftragt. Dieser rechnete dem Käufer die Monatsbelastung nur für das erste Vermietungsjahr vor – verschwieg aber, dass die hohen Steuervorteile für die Sanierung nach 12 Jahren auslaufen.
Der Verkäufer muss haften, da die Richter einen Beratungsfehler darin sahen. Denn mit dem Vermittlungsauftrag habe er den Makler stillschweigend bevollmächtigt, über die finanziellen Vorteile des Kaufs zu beraten, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare