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Unternehmen müssen bereits seit Ende 2006 dafür zahlen, wenn sie vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft z. B. über die steuerlichen Folgen einer geplanten Firmenumstrukturierung haben wollen. Die hierfür fällige Auskunftsgebühr ist laut Bundesfinanzhof nicht verfassungswidrig (Aktenzeichen: I R 61/10).
Fragen muss das Finanzamt kostenlos beantworten. Jedoch ist die Antwort nicht verbindlich, wenn sich die Rechtslage ändert. Hierzuentschied ebenfalls der Finanzhof unter dem Aktenzeichen XI R 30/09.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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