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In einem vor dem Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 11 K 4239/07 E) verhandelten Fall hatte das Finanzamt die Bruttolöhne eines Ehepaares zu niedrig angesetzt, weil der Arbeitgeber die Beträge falsch elektronisch übermittelt hatte. Der Finanzbeamte wurde aber erst später auf seinen Fehler aufmerksam und berichtigte nachträglich den Steuerbescheid der Eheleute. Nun muss das Ehepaar nachträglich mehr Steuern zahlen, als ihr Steuerbescheid ursprünglich ausgewiesen hatte.
Das Gericht war der Ansicht, dass es sich hier um einen offensichtlichen Übernahmefehler gehandelt hatte und daher der Steuerbescheid vom Finanzbeamten berichtigt werden durfte. Dies, obwohl das Paar seiner Steuerklärung die korrekten Lohnsteuerbescheinigungen auf Papier beigelegt hatte.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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