Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied jetzt, dass Telekommunikationsfirmen ihren Kunden nicht mit einem Schufa-Eintrag drohen dürfen, wenn die sich wegen der Höhe ihrer Telefonrechnung beklagen. Vodafone teilte nämlich seinen Kunden, die ihre Rechnung nicht bezahlen wollten mit, dass sie die Rückstände der Schufa melden müssen.
Nun müssen Unternehmen wir Vodafone in der Zukunft darauf achten, dass sie zwar bei ihren Geschäftsbedingungen auf Möglichkeiten eines Schufa-Eintrags hinweisen aber auch gleichzeitig verdeutlichen, dass der Kunde dies abwenden kann.
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