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Hilfsorganisationen wie beispielsweise der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) wurden kürzlich von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert. Die Firmen überweisen Spendern 1 Cent und bitten sie auf der Überweisung unter Angabe einer Telefonnummer um einen Rückruf. Der BUND begründete dies damit, dass es ihm dabei darum ginge, den Spendern Spendenquittungen zukommen zu lassen.
Die Verbraucherschützer vermuten dagegen, dass die betreffenden Hilfsorganisationen auf diese Weise Adressen sammeln möchten.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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