Dürfen Arbeitnehmer einen Firmenwagen nicht nur geschäftlich, sondern auch privat nutzen, sollte ein Fahrtenbuch geführt werden. Denn nur so können die Arbeitnehmer beweisen, dass sie mit dem Auto lediglich nur beruflich unterwegs waren, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Bundesfinanzhof entschied, dass monatlich 1 Prozent vom Bruttolistenpreis des Wagens versteuert werden muss, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Denn das Finanzamt muss die rein geschäftliche Nutzung nur glauben, wenn Fahrer ihre Geschäftsfahrten dokumentieren.
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