Kann ich bei längerer Krankheit einen Vertrag mit einem Fitnessstudio vorzeitig kündigen?
Ja. Kunden eines Fitnessstudios kommen vorzeitig aus dem Vertrag, wenn sie wegen Krankheit nicht trainieren können. In einem solchen Fall muss allerdings ein ärztliches Attest vorgelegt werden können, in dem ein Arzt für längere Zeit von Sport abrät. Das Fitnessstudio darf die vorzeitige Kündigung des Vertrages auch nicht verweigern, nur weil der Kunde noch die Sauna und das Solarium nutzen könnte. So entschied in einem Fall das Amtsgericht Dieburg, Aktenzeichen: 211 C 44/09.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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