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Die Entschärfung einer 10-Zentner-Bombe in Frankfurt am vergangenen Sonntag hat für viel Unruhe gesorgt. Doch wer muss eigentlich die Kosten bei einem Bombenfund tragen?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden hierzu: „Eine Bombe ist insoweit auch nichts anderes als eine Kontaminierung mit Öl- das muss der Grundstückseigentümer grundsätzlich alleine tragen. Hierbei gilt zwar das Verursacherprinzip, d.h. wer den Mist angerichtet hat, muss auch zahlen. 
In Sachen Weltkriegsbomben bringt es aber natürlich nichts, die Amerikaner oder Briten in Haftung nehmen zu wollen.“
Und was gilt für die Umzüge der Anwohner während der Entschärfung oder Schäden durch die Sprengung?
„Hierfür ist der Eigentümer grundsätzlich nicht verantwortlich, sondern derjenige, der die Entschärfung durchführt. Also meistens die Stadt. Die zahlt natürlich nur, wenn Sie für Fehler auch verantwortlich ist“ so Cäsar-Preller weiter.
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