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Ein kleiner Gewinncoupon kann zu einem kuriosen Rechtsstreit führen: Richter beim LG Magdeburg hatten über einen gewonnenen Stratosphärenflug zu urteilen. Hierauf weist Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.
Im aktuellen Fall gewann ein Berliner Gebrauchtwagenverkäufer einen Flug in einem SXC-Raketenflugzeug. Seinen Gewinncoupon tauschte er aber mit seiner Bekannten sowie späteren Beklagten. Später gab es nämlich Streit über jenen Tausch, wobei der Gebrauchtwagenverkäufer seinen Gewinncoupon zurückverlangte. „Er scheiterte aber vor Gericht. Seine Bekannte kann nun ihren Flug, welcher für 2016 geplant ist, antreten.“, berichtet Cäsar-Preller.
Der Gebrauchtwagenverkäufer sowie Kläger behauptete, die Beklagte habe ihm im Tausch gegen seinen Gewinncoupon 3 Gebrauchtwagen sowie Alu-Felgen im Wert von 20.000 € versprochen. „Zwar bekam er tatsächlich von ihr ein 7 Jahre altes Fahrzeug, er konnte seine behauptete Vereinbarung aber nicht nachweisen.“, so Cäsar-Preller.
Bei Gericht gab es Zweifel an vorgetragener Version des Klägers, weil die Beklagte in ihrem Betrieb gar keine fahrbereiten Fahrzeuge beziehungsweise Alu-Felgen anbiete.
Somit fliegt eine Kfz-Meisterin schon in kurzer Zeit ins All. Gute Reise!

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller