Kostenlosen Termin online buchen
Zuerst fällt der Flug aus und dann gibt es auch noch Streit um den Ersatz. Eine gute Dokumentation hilft bei der Argumentation mit der Airline. An sieben deutschen Flughäfen mussten in dieser Woche aufgrund des Streiks zahlreiche Passagiere Beeinträchtigungen in Kauf nehmen. Müssen Passagiere dabei länger als zwei Stunden warten, haben sie ein Recht auf Erfrischungen und einen Imbiss. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller teilt dazu mit, dass Passagiere kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten dürfen und den vollen Preis erstattet bekommen, wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt. 
Die Fluggesellschaft ist jedoch nicht immer einsichtig. Die Ersatzbeförderung ist häufig ein Grund für eine Auseinandersetzung. Zudem kann es später schwerer sein, die Kosten erstattet zu bekommen, wenn man auf eigene Faust auf die Bahn umsteigt. Anders liegt der Fall, wenn die Airline sich nicht um Verpflegung oder Ersatzbeförderung gekümmert hat. Bevor jedoch an eine Klage gedacht wird, sollte man sich wegen der Rückerstattung der Kosten zunächst einmal schriftlich an die Airline wenden. 
Je detaillierter die Forderung, desto höher die Erfolgsaussichten. In das Protokoll gehören:
der Name des Airline-Mitarbeiters, bei dem man Verpflegung oder Ersatzbeförderung verlangt hat und der sie verweigert hat,
das Datum
die Uhrzeit
Flugnummer sowie eine Kopie des Flugscheins.
Auch Zeugenaussagen von Mitreisenden sind empfehlenswert.
Verweigert die Airline dann immer noch die Ansprüche, kommt eine Klage infrage. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller