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Wenn sich ein Flug um einen Tag verspätet, muss die Airline eine Übernachtung für die Reisenden organisieren, teilt RechtsanwaltJoachim Cäsar-Preller mit. Was die Qualität der Herberge angeht, bleibt die Fluggastrechteverordnung sehr ungenau. Jedoch entschied ein Gericht, dass das Hotel nicht teuer sein muss. Zudem muss es auch kein 5-Sterne Hotel sein. Auch nicht, wenn im Urlaubsort diese Kategorie gebucht worden ist. Das Amtsgericht Frankfurt entschied, das eine einfache und zweckmäßige Unterkunft ausreicht. 
Ein Fall:
Mehrere Personen hatten einen Flug von Dubai nach Frankfurt am Main gebucht. Der Flug sollte planmäßig um 14 Uhr starten. Jedoch erfolgte der Start erst am nächsten Tag um 13.30 Uhr. Somit bot die Airline den Passagieren eine Hotelunterbringung in einem Hotel an, das zwei Stunden vom Flughafen entfernt lag. Die Kläger lehnten dies jedoch ab. Die Reisenden buchten ein Zimmer im Flughafenbereich und verlangten, dass die Airline die Kosten dafür erstattet. 
Die Klage wurde von demGericht abgewiesen. Denn die EU- Fluggastrechte-verordnung mache keine näheren Angaben über die Qualität und die Entfernung der Unterbringung. Außerdem sei es nicht zumutbar, jedem einzelnen Reisenden eine entsprechende Unterkunft zu organisieren. 
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