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Vögel, die in ein Triebwerk geraten, können große Schäden anrichten. Das Landgericht Frankfurt urteilte, wenn ein Flug deswegen ausfallen muss, steht Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. 
Es ist ein rechtlich außergewöhnlicher Schaden, wenn ein Triebwerksschaden am Flugzeug infolge eines Vogelschlags passiert. Nach der Fluggastrechteverordnung bekommen die Reisenden keine Ausgleichszahlung, wenn sich der Flug verspätet, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.
Ein Fall:
Der Kläger hatte einen Flug von Banjul via Brüssel nach Frankfurt gebucht. Das Flugzeug, das von Banjul nach Brüssel eingesetzt werden sollte, war bei der Landung in Banjul mit Vögeln kollidiert. Ein Triebwerk wurde dabei schwer beschädigt. Mit einem Ersatzflugzeug konnte der Kläger die Reise erst einen Tag später antreten.
Die Richter entschieden, dass er keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung hat. Denn der Einflussbereich liegt außerhalb der Airline. Zudem sei es einer Fluggesellschaft nicht zumutbar, dass eine Ersatzmaschine an jedem Flughafen einsatzbereit ist. 
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