Die 2001 gegründete FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmens-beteiligungen mbH & Co. KG bietet geschlossene Immobilien- und Schiffsfonds an. Nach eigenen Angaben befinden sich darunter 35 Schiffsfonds (ein Fonds als Private Placement). Insgesamt hat das Fondshaus etwa 700 Millionen € von 16.000 Anlegern eingesammelt. Mehrheitsgesellschafter ist die Christian F. Ahrenkiel Gmbh & Co. KG, die auf eine über 50-jährige Erfahrung in Sachen Schifffahrt zurückblicken soll.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller: „Für die Anleger von FFH-Schiffsfonds lief es alles andere als gut. Drei Fonds mussten sogar Insolvenz anmelden. Bis 2011 waren die Zahlen noch ganz passabel. Immerhin 13 von 31 Fonds waren hinsichtlich der Tilgungen im Soll. Für Schiffsfonds – so traurig es ist – noch eine gute Bilanz. Dann aber kam es dicke.“
Das Fondshaus Hamburg gibt selbst an, dass durch besondere Betriebsfort-führungskonzepten und Nachzahlungen von Anlegern weitere Insolvenzen verhindert werden konnten. Rosige Zeiten sehen anders aus.
Anleger müssen deswegen aber noch langenicht auf dem Trockenen sitzen bleiben.
Diese haben möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen. Dies gilt auch für die Nachschusspflicht, die sich gerade beim Fondshaus Hamburg realisiert hat“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die insolventen Fonds der FFH:
– FHH Fonds Nr. 27 MS „Silver Bay“ – MS „Sunset Bay“
– FHH Fonds Nr. 15 MT „Oceania“
– FHH Fonds Nr. 29 MS „Tampa Bay“ – MS „Turtle Bay“.
Weitere Fonds der FFH (nicht abschließend):
FHH Fonds Nr. 04 MT Liguria
FHH Fonds Nr. 05 MT Lutetia
FHH Fonds Nr. 07 MT Levantia
FHH Fonds Nr. 08 MT Latvia
FHH Fonds Nr. 09 MS Cimbria
FHH Fonds Nr. 10 MS Carinthia
FHH Fonds Nr. 12 MS Cardonia
FHH Fonds Nr. 14 MS Carpathia
FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia
FHH Fonds Nr. 18 MT Lobelia
FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia
FHH Fonds Nr. 20 MT Livadia
FHH Fonds Nr. 22 MS Hamilton Strait
FHH Fonds Nr. 23 MS Coral Bay
FHH Fonds Nr. 31 MS Caria
FHH Fonds Nr. 32 MS Rubina Schulte MS Valerie Schulte
FHH Fonds Nr. 33 MS Kimberly
FHH Fonds Nr. 36 MS Arica MS Monza
FHH Fonds Nr. 38 MS Antofagasta MS Johannesburg MS Montreal
FHH Fonds Nr. 39 MS Andino MA Algarrobo
FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta
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