Häuslebauer sollten unbedingt auf eine förmliche Bauabnahme bestehen. Bauherren und Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollten sich nicht mit der einfachen Unterzeichnung des per Post zugestellten Abnahmeprotokolls zufrieden geben.
Denn wer bei der Übernahme seines neuen Wohnhauses auf die förmliche Bauabnahme verzichtet oder Baumängel stillschweigend in Kauf nimmt, vergibt leichtfertig seine Rechte. Mit der Abnahme gehen nämlich alle Gefahren und Risiken auf den Bauherren oder den Käufer über.
Darüber hinaus beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme die Gewährleistungsfrist zu laufen. Von diesem Moment an muss der Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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