Kostenlosen Termin online buchen
Steuerzahler müssen gut argumentieren können, wenn das Finanzamt eine Fortbildung an einem touristischen Ort anerkennen soll, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Denn eine Zahnärztin blieb auf 4.155,00 € für einen Kurs auf Mallorca sitzen. Sie legte dar, dass es um die ganzheitliche medizinische Denkweise ging, der Kurs wie ein Arbeitstag von 9 – 18 Uhr dauerte und von der Zahnärztekammer als Fortbildung anerkannt wird. Das Finanzamt und das Finanzgericht Köln lehnten dies jedoch ab. Denn die dort vermittelten Techniken dienten auch der Gesundheit der Kursteilnehmer und nicht ausschließlich beruflich, so die Richter.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller