Die Besetzung der Zuschauerreihen im NSU-Prozess wird derzeit ja heiß diskutiert. Aber auch
unabhängig von diesem Prozeß gibt es beim Zugang zu Verhandlungen immer wieder Streitpunkte.
„Verhandlungen müssen grundsätzlich öffentlich sein. Dazu zählt auch, dass den Zuschauwilligen der
Zutritt nicht unnötig erschwert wird“, meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
„Kontrolldurchsuchungen und sogar eine Ausweispflicht sind aus Gründen der Sicherheit aber
zulässig“, sagt Cäsar-Preller weiter.
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