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Wenn Mitarbeiter von ihrem Chef nur freigestellt werden, um sie aus dem Job zu drängen, müssen sie das nicht einfach so hinnehmen. Denn Freistellungen dürfen nicht als Druckmittel benutzt werden, damit Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschreiben,erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Die Betroffenen haben dann einen Anspruch auf Entschädigungszahlung. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln. 
Der Fall:
Ein Arbeitgeber wollte sich von seinem Mitarbeiter trennen. Dies teilte er ihm auch mit. Jedoch willigte der Mann nicht ein. Daraufhin stellte der Arbeitgeber den Mann über fünf Monate frei von der Beschäftigung. Der Mitarbeiter sah darin eine Beeinträchtigung seiner Person und verlangte eine Entschädigung. Mit Erfolg! Das Gericht sah in der Freistellung den Versuch, den Mitarbeiter unter Druck zu setzen, damit dieser der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt. Zudem empfand es das Gericht, dass der Angestellte nicht arbeiten durfte, als einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht des Klägers auf Entfaltung seiner Persönlichkeit .
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