Die fristlose Kündigung droht Mietern, wenn sie die Miete ständig unpünktlich zahlen und eine Abmahnung des Vermieters ignorieren. Auch wenn ein Mieter mit weniger als zwei Monatsmieten im Rückstand ist, darf in diesem Fall der Vermieter kündigen. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: I-24 U 177/07).
Neun Monate lang hintereinander hatte der Mieter die Mietzahlung jeweils mehrere Wochen zu spät überwiesen und sich auch von den zwei Abmahnungen des Vermieters nicht beeindrucken lassen. Unter diesen Umständen sei es dem Vermieter nicht mehr zuzumuten, das Mietverhältnis fortzusetzen, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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