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Der Frühling ist wieder da und mit ihm viele Pollen, die vielen Menschen das Leben zu einer schniefenden Hölle machen. Gegen die Allergie ist dabei nur schwer anzukämpfen, aber vielleicht ja gegen die Bäume? Rechtsanwalt Cäsar-Preller hierzu: „Ein Anspruch auf Fällen der Bäume besteht grundsätzlich nicht. Vor Kurzem hat sich eine Allergikerin gegen die Stadt gewandt, dass diese städtische Birken fällen möge, weil sie auf  Grund Ihrer Birkenpollenallergie geschützt werden müsse. Dies hat das entsprechende Gericht aber abgelehnt, mit der Begründung, dass dann ja jeder Baum gefällt werden müsse, weil es immer einen Allergiker gebe.“
Anders kann es gegen den Nachbarn oder gegen den Vermieter aussehen.  „Hier kann die nachbarliche bzw. vertragliche Treuepflicht ausnahmsweise auch mal zur Fällung eines Baumes führen. In der Regel wird solch ein Anspruch aber verneint“, so Cäsar-Preller weiter.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller