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Ein im Urlaub im Ausland gemachter Führerschein wird in Deutschland nicht anerkannt. Mindestens ein halbes Jahr muss ein Autofahrer in einem EU-Land leben, damit die Behörden in Deutschland seinen Führerschein uneingeschränkt akzeptieren. Zunächst soll der Fahrer einmal dort mit den Verkehrsverhältnissen zurecht kommen, wo sei Lebensmittelpunkt ist. Zum Beispiel für Austauschschüler, die typischerweise die 10. oder 11. Klasse im Ausland verbringen, ist die Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Land eine legale Alternative zum deutschen Führerschein. Das gilt auch für den, der für ein Studium oder aus beruflichen Gründen mehr als sechs Monate im EU-Ausland verbringt. 
Bei Nicht-EU-Ländern sieht es anders aus. So hängt es bei einem Führerschein aus den USA beispielsweise vom jeweiligen Bundesstaat ab, ob ein Fahranfänger die theoretische oder praktische Prüfung in Deutschland nachholen muss.
Die Situation von Autofahrern, die ihren Führerschein in Deutschland wegen Alkohol- und Drogendelikten verloren hatten und nicht mehr wiederbekamen, war rechtlich lange umstritten. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich hierzu entschieden, dass Deutschland die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins aus diesen Gründen zwar nicht generell verweigern darf, sehr wohl aber dann, wenn der Autofahrer in dem Land, in dem der Führerschein ausgestellt wurde, überhaupt keinen Wohnsitz hat. Also ist in jedem Fall ein sogenannter „Ferien-Führerschein“ in Deutschland ungültig.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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