Kostenlosen Termin online buchen
Bereits ab acht Punkten in der Flensburger Datei kann Wiederholungstätern der Führerschein entzogen werden. 
Hierzu ein vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, Aktenzeichen: 16 B 212/11, verhandelter Fall: Das Punktekonto eines Autofahrers, der schon einmal den Führerschein verloren hatte, füllte sich nach Wiedererlangen der Fahrererlaubnis in unverhältnismäßig kurzer Zeit wieder. Das Gericht entschied, in einem solchen Fall sei erneut den Führerschein des uneinsichtigen Autofahrers einzuziehen. Normalerweise wird erst bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis einbehalten. 
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Foto: © macgyverhh @ fotolia.com
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller